Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftskunden

1 Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Stahlbau Wölk & Partner GmbH.

2 Preise und Zahlung
2.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen.
2.2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in Abschlagszahlungen auf Basis des Auftragswertes nach folgender Maßgabe: 50 % bei Beauftragung, 40 % bei Montagebeginn, 10 % zuzüglich der Differenz zwischen Auftragswert und Schlussrechnung bei Abnahme.
Die Abschlagszahlungen sind jeweils fünf Werktage nach Rechnungslegung fällig.
2.3. Für den Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgeblich.
2.4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder – erhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialkosten, der Änderung von Rohstoffpreisen, Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehälter, Frachten oder öffentlichen Abgaben oder Ähnlichem eintreten. Die Änderung dieser Kosten werden wir auf Verlangen nachweisen.
2.5. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Abrechnung Angebotserstellung: Es erfolgt eine Abrechnung unserer Aufwandskosten für die Angebotserstellung (Vorort- Besichtigungen, Beratungen, Zeichnungen etc.). Die Kosten belaufen sich auf 45,00€ netto je Std. und bei Vorort-Besichtigungen 0,60€/km für die Hin- und Rückfahrt zzgl. Fahrzeit. Diese Kosten werden bei Beauftragung gutgeschrieben!

3 Widerrufsbelehrung (gilt nur bei Verbraucher-Bauverträgen)
3.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
3.2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
3.3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stahlbau Wölk & Partner GmbH, Ernst-Minner-Str. 6, 99310 Arnstadt, Fax: 03628/723100, E-Mail: info@stahlbau-woelk-partner.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
3.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen. Bereits geleistete Planungs- und Lieferungsleistungen sind zu vergüten.

4 Lieferzeit
4.1. Von Stahlbau Wölk & Partner GmbH genannte Liefertermine gelten immer als annähernd.
4.2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so haften wir nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5 Gefahrtragung
5.1. Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Besteller gelieferten Materials oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den wir zu vertreten haben, so können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

6 Abnahme
6.1 Stahlbau Wölk & Partner GmbH ist berechtigt, für abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme zu verlangen.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum.
7.2. Der Besteller ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Besteller weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
7.3. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Besteller findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu in Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung.
7.4. Sofern der realisierbare Gesamtwert der uns eingeräumten Sicherheiten 120 % unserer noch offenen Restforderungen gegen den Besteller nicht nur vorübergehend übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Bestellers diesem angemessene Sicherheit unserer Wahl in der übersteigenden Höhe einzuräumen.

8 Gewährleistung
8.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.2. Sollte die Stahlbau Wölk GmbH Anpassungsarbeiten vornehmen, so stellt die Nachverzinkung durch Zinkfarbe keinen Mangel dar.

9. Haftung
9.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

10 Datenschutz-Grundverordnung
10.1. Im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs, insbesondere zur Abwicklung von Verträgen, müssen wir personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten. Hierzu verweisen wir auf unsere beiliegende Datenschutzerklärung. Diese ist auch auf unserer Internetseite unter www.stahlbau-woelk-partner.de einsehbar. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich an unsere Geschäftsleitung.

11 Sonstiges
11.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Erfurt.
11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12 Kündigung des Vertrages außerhalb des Widerrufsrechts
12.1 Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB Gebrauch, so kann die Stahlbau Wölk & Partner GmbH hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen, anstelle der gesetzlichen Abrechnung, eine Pauschale i. H. v. 10% der nicht erbrachten Leistungen abrechnen. Dem Besteller bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der sich so errechnende Betrag niedriger ist.

Privatkunden

1 Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Stahlbau Wölk & Partner GmbH.

2 Preise und Zahlung
2.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen.
2.2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in Abschlagszahlungen auf Basis des Auftragswertes nach folgender Maßgabe: 50 % bei Beauftragung, 50 % nach erfolgter Montage und Vorlage der Schlussrechnung, sofort ohne Abzug Die Abschlagszahlungen sind jeweils fünf Werktage nach Rechnungslegung fällig.
2.3. Für den Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgeblich.
2.4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder – erhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialkosten, der Änderung von Rohstoffpreisen, Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehälter, Frachten oder öffentlichen Abgaben oder Ähnlichem eintreten. Die Änderung dieser Kosten werden wir auf Verlangen nachweisen.
2.5. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Abrechnung Angebotserstellung: Es erfolgt eine Abrechnung unserer Aufwandskosten für die Angebotserstellung (Vorort- Besichtigungen, Beratungen, Zeichnungen etc.). Die Kosten belaufen sich auf 45,00€ netto je Std. und bei Vorort-Besichtigungen 0,60€/km für die Hin- und Rückfahrt zzgl. Fahrzeit. Diese Kosten werden bei Beauftragung gutgeschrieben!

3 Widerrufsbelehrung (gilt nur bei Verbraucher-Bauverträgen)
3.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
3.2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
3.3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stahlbau Wölk & Partner GmbH, Ernst-Minner-Str. 6, 99310 Arnstadt, Fax: 03628/723100, E-Mail: info@stahlbau-woelk-partner.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
3.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen. Bereits geleistete Planungs- und Lieferungsleistungen sind zu vergüten.

4 Lieferzeit
4.1. Von Stahlbau Wölk & Partner GmbH genannte Liefertermine gelten immer als annähernd.
4.2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so haften wir nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5 Gefahrtragung
5.1. Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Besteller gelieferten Materials oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den wir zu vertreten haben, so können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

6 Abnahme
6.1 Stahlbau Wölk & Partner GmbH ist berechtigt, für abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme zu verlangen.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum.
7.2. Der Besteller ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Besteller weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
7.3. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Besteller findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu in Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung.
7.4. Sofern der realisierbare Gesamtwert der uns eingeräumten Sicherheiten 120 % unserer noch offenen Restforderungen gegen den Besteller nicht nur vorübergehend übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Bestellers diesem angemessene Sicherheit unserer Wahl in der übersteigenden Höhe einzuräumen.

8 Gewährleistung
8.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.2. Sollte die Stahlbau Wölk GmbH Anpassungsarbeiten vornehmen, so stellt die Nachverzinkung durch Zinkfarbe keinen Mangel dar.

9. Haftung
9.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

10 Datenschutz-Grundverordnung
10.1. Im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs, insbesondere zur Abwicklung von Verträgen, müssen wir personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten. Hierzu verweisen wir auf unsere beiliegende Datenschutzerklärung. Diese ist auch auf unserer Internetseite unter www.stahlbau-woelk-partner.de einsehbar. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich an unsere Geschäftsleitung.

11 Sonstiges
11.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Erfurt.
11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12 Kündigung des Vertrages außerhalb des Widerrufsrechts
12.1 Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB Gebrauch, so kann die Stahlbau Wölk & Partner GmbH hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen, anstelle der gesetzlichen Abrechnung, eine Pauschale i. H. v. 10% der nicht erbrachten Leistungen abrechnen. Dem Besteller bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der sich so errechnende Betrag niedriger ist.

 

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